Du lässt ChatGPT eine Rohfassung schreiben, tauschst den Hintergrund eines Produktfotos mit KI aus oder beantwortest Kundenfragen mit einem Chatbot.
Musst du das ab dem 2. August 2026 alles als KI kennzeichnen?
Kurze Antwort:
Nein.
Die KI-Kennzeichnungspflicht aus dem EU AI Act gilt nicht allgemein für jeden Inhalt, an dem KI beteiligt war. Sie unterscheidet sehr genau zwischen Anbietern von KI-Systemen, beruflichen Nutzern, Deepfakes, redaktionell geprüften Texten und einfachen Bearbeitungsfunktionen.
In diesem Artikel zeige ich dir, welche Fälle dich als Coach, Creator, Online-Unternehmer oder Agentur wirklich betreffen und wie du deinen Contentprozess darauf vorbereitest.
Wenn du zuerst das gesamte Regelwerk verstehen möchtest, findest du in meinem Überblick zum AI Act und zur KI-Verordnung die Risikoklassen, Rollen, Fristen und Bußgelder.
- Ab dem 2. August 2026 greifen die Transparenzpflichten aus Artikel 50 des EU AI Acts. Eine pauschale Pflicht für jeden KI-Inhalt gibt es nicht.
- Berufliche Nutzer müssen vor allem Deepfakes und ungeprüfte KI-Texte zu Angelegenheiten von öffentlichem Interesse sichtbar kennzeichnen. Anbieter generativer KI-Systeme müssen ihre Ausgaben zusätzlich maschinenlesbar markieren.
- Chatbots müssen ihre KI-Natur zu Beginn der Interaktion offenlegen, sofern sie nicht offensichtlich ist. Plattformen wie YouTube, TikTok und Meta haben eigene Regeln, die teilweise weiter gehen.
1. Nicht jeder KI-Inhalt braucht ein Label
Genau hier liegt der häufigste Denkfehler. Viele Zusammenfassungen verkürzen den EU AI Act auf den Satz, dass ab August 2026 alle KI-Inhalte gekennzeichnet werden müssen.
Das steht so nicht in der Verordnung.
Die Pflichten aus Artikel 50 verteilen sich auf vier unterschiedliche Situationen:
Der EU AI Act nennt berufliche Nutzer „Betreiber“. Das kann eine Firma, eine Agentur, ein Freelancer oder ein Creator sein, der ein KI-System in eigener Verantwortung nutzt. Rein persönliche, nicht berufliche Nutzung fällt nicht unter diese Betreiberpflichten.
Allerdings können andere Gesetze und die Regeln einer Plattform trotzdem gelten. Ein privater TikTok-Post kann deshalb ein Label brauchen, obwohl sein Ersteller kein Betreiber im Sinne des EU AI Acts ist.
2. Welche Inhalte du als Creator kennzeichnen musst
2.1 KI-generierte Bilder, Audios und Videos
Ein beruflicher Nutzer muss Bild-, Audio- oder Videoinhalte nach Artikel 50 Absatz 4 sichtbar kennzeichnen, wenn sie ein Deepfake sind.
Die gesetzliche Definition ist enger als der alltägliche Gebrauch des Wortes. Ein Deepfake ähnelt einer vorhandenen oder plausibel vorhandenen Person, einem Objekt, Ort, einer Einrichtung oder einem Ereignis und kann fälschlich echt oder wahr wirken.
Das bedeutet in der Praxis:
- Ein KI-Video, in dem eine reale Person etwas sagt, was sie nie gesagt hat, braucht ein sichtbares Label.
- Ein realistisches KI-Foto eines angeblich echten Ereignisses braucht ein sichtbares Label.
- Ein offensichtlich fantastisches Bild ohne Täuschungspotenzial ist nicht automatisch ein Deepfake.
- Ein normal korrigierter Weißabgleich oder eine leichte Rauschreduzierung wird nicht allein durch den KI-Einsatz zum Deepfake.
Künstlerische, kreative, satirische oder fiktionale Deepfakes sind nicht komplett ausgenommen. Bei ihnen darf die Offenlegung so gestaltet sein, dass sie den Genuss des Werks nicht beeinträchtigt.
Wenn du tiefer in die Risiken einsteigen möchtest, findest du in meinen Deepfake-Statistiken aktuelle Zahlen zu Betrug, Erkennung und Regulierung.
2.2 KI-generierte Texte
Bei Texten gelten drei Voraussetzungen gleichzeitig. Der Text muss veröffentlicht werden, die Öffentlichkeit informieren und eine Angelegenheit von öffentlichem Interesse behandeln.
Dazu zählen laut EU-Leitlinie z. B. Politik, öffentliche Gesundheit, Grundrechte, Verbrauchersicherheit sowie wirtschaftliche, finanzielle, wissenschaftliche oder kulturelle Entwicklungen, über die öffentlich diskutiert wird.
Ein mit KI erstellter Produkttext oder eine gewöhnliche Verkaufsseite fällt deshalb nicht automatisch unter diese spezielle Textpflicht. Ein ungeprüfter KI-Artikel über eine Wahl, eine Gesundheitsgefahr oder ein Finanzthema kann dagegen darunter fallen.
Die wichtige Ausnahme:
Du brauchst das KI-Label nicht, wenn eine fachkundige natürliche Person den Text inhaltlich geprüft oder eine verantwortliche Redaktion ihn kontrolliert hat und eine Person oder ein Unternehmen die redaktionelle Verantwortung übernimmt.
Eine Rechtschreibprüfung, ein kurzer Plausibilitätsblick oder das automatische Umschreiben mit einem zweiten KI-Tool reichen dafür nicht. Mindestens nötig sind eine bewusste inhaltliche Prüfung durch eine fachkundige natürliche Person und eine Kontrolle der Richtigkeit. Bei redaktioneller Kontrolle muss die verantwortliche Redaktion den Text aus inhaltlichen Gründen freigeben, ändern oder ablehnen können. Dazu gehören auch die Faktenprüfung und die Vertrauenswürdigkeit der Quellen.
Ändert, ergänzt oder formuliert ein KI-System den Text nach der menschlichen Prüfung oder redaktionellen Kontrolle inhaltlich neu, entfällt die Ausnahme für die so veränderte Fassung.
2.3 Chatbots und KI-Agenten im Kundenkontakt
Ein Chatbot, KI-Agent oder Avatar muss Menschen zu Beginn des ersten direkten Austauschs darüber informieren, dass sie mit einem KI-System kommunizieren. Nur wenn das für eine angemessen informierte und aufmerksame Person offensichtlich ist, kann der Hinweis entfallen.
Die Pflicht richtet sich zunächst an den Anbieter, der das System entwickelt oder entwickeln lässt und unter seinem Namen bereitstellt. Wenn du einen Bot selbst entwickelst, unter deiner Marke entwickeln lässt oder erheblich zu einem eigenen System umbaust, kann diese Rolle bei dir liegen.
Nutzt du nur ein fertiges Chat-Widget eines Drittanbieters, solltest du trotzdem prüfen, ob der Hinweis auf deiner Website sichtbar, verständlich und barrierefrei erscheint. Ein bloßer Satz in der Datenschutzerklärung kommt für die erste Interaktion zu spät.
2.4 Kleine Bearbeitungen und Assistenzfunktionen
Für Anbieter entfällt die maschinenlesbare Markierung, soweit ein KI-System nur bei einer Standardbearbeitung hilft oder Eingabedaten und ihre Bedeutung nicht wesentlich verändert.
Die finale EU-Leitlinie nennt dafür typische Abgrenzungen. Einfache Farbkorrekturen, Rauschreduzierung, Formatierung oder Transkription können darunter fallen. Ein Gesichtstausch, eine erfundene Szene oder eine inhaltlich neue Aussage dagegen nicht.
Bitte verwechsle diese Anbieter-Ausnahme nicht mit der sichtbaren Deepfake-Offenlegung. Sobald das Ergebnis ein Deepfake ist, bleibt die Pflicht des beruflichen Nutzers bestehen.
Daneben beschreibt die finale Leitlinie eine enge Ausnahme für industrielle KI-Anwendungen und B2B-Anwendungen. Sie betrifft ausschließlich die maschinenlesbare Anbieterpflicht nach Artikel 50 Absatz 2. Alle folgenden Voraussetzungen müssen gleichzeitig erfüllt sein.
- Die Ausgabe ist streng technischer Natur.
- Sie ist nur für eine begrenzte, vorab bestimmte Zahl beruflich handelnder Personen innerhalb der Organisationen des Anbieters und des Betreibers bestimmt.
- Sie soll weder außerhalb des Unternehmens weitergegeben noch von externen Personen genutzt werden. Geeignete Schutzmaßnahmen müssen einen vorhersehbaren Missbrauch verhindern.
Ausgaben, die nur als Zwischenschritte in geschlossenen Industrie- und Produktentwicklungsabläufen verwendet werden, fallen ebenfalls nicht unter die Markierungspflicht. Das gilt jedoch nicht für die finale KI-generierte oder manipulierte Text-, Audio-, Bild- oder Videoausgabe. Beide Abgrenzungen sind keine pauschale B2B-Ausnahme und beseitigen keine sichtbare Offenlegungspflicht eines beruflichen Nutzers.
3. Ab wann gelten die Regeln?
Der EU AI Act ist am 1. August 2024 in Kraft getreten. Die Transparenzpflichten aus Artikel 50 gelten ab dem 2. August 2026.
Die Nachfrist bis Dezember stammt aus dem 2026 verabschiedeten AI Omnibus. Sie gilt nur für Anbieter generativer KI-Systeme, die schon vor dem 2. August 2026 auf dem Markt waren, und nur für die technische Markierung nach Artikel 50 Absatz 2.
Für berufliche Nutzer verschiebt sie nichts. Deepfakes und betroffene Texte, die ab dem 2. August 2026 veröffentlicht werden, müssen ab diesem Tag korrekt offengelegt werden. Bereits vorher erstellte und veröffentlichte Inhalte brauchen nach der finalen EU-Leitlinie kein rückwirkendes Label.
4. Wie eine korrekte Kennzeichnung aussehen kann
Artikel 50 Absatz 5 verlangt, dass die Information klar, unterscheidbar und barrierefrei spätestens beim ersten Kontakt oder bei der ersten Wahrnehmung erscheint.
Für dich bedeutet das:
- Bei einem Bild steht der Hinweis direkt am Bild oder wird sichtbar darin eingeblendet.
- Bei einem Video erscheint das Label spätestens beim ersten Abspielen und nicht erst am Ende.
- Bei einem Audio kann ein gut verständlicher gesprochener Hinweis nötig sein.
- Bei einem betroffenen Text erscheint der Hinweis vor oder direkt am Text.
- Bei einem Chatbot steht der Hinweis vor oder zu Beginn der ersten Nachricht.
Formulierungen wie „KI-generiert“, „mit KI erstellt“ oder „Bild und Stimme wurden mit KI verändert“ sind verständlicher als technische Kürzel.
Die EU hat im Juli 2026 drei optionale Symbole veröffentlicht. Es gibt ein Basissymbol sowie Varianten für vollständig KI-generierte und teilweise KI-veränderte Inhalte.
Die Symbole sind kostenlos nutzbar, aber freiwillig. Sie beweisen für sich allein keine Rechtskonformität. Nach den Vorgaben der EU soll ein Symbol beim ersten Kontakt gut erkennbar sein und möglichst mit einem verständlichen Texthinweis kombiniert werden.
Und nein:
Content Credentials, Wasserzeichen oder andere maschinenlesbare Metadaten allein reichen für die sichtbare Offenlegung eines Deepfakes nicht. Sie erfüllen eine andere Aufgabe. Menschen sollen den Hinweis ohne Spezialsoftware erkennen können. Wie diese Herkunftsnachweise technisch funktionieren, erkläre ich im Leitfaden zu C2PA und Content Credentials.
Der finale EU-Verhaltenskodex
Die EU-Kommission hat am 10. Juni 2026 den freiwilligen Verhaltenskodex zur Markierung und Kennzeichnung KI-generierter Inhalte veröffentlicht. Kommission und AI Board halten ihn für ein geeignetes Mittel, um die Pflichten aus Artikel 50 Absatz 2, 4 und 5 zu erfüllen.
Die Teilnahme ist freiwillig. Unterzeichner können sich bei der Umsetzung auf den Kodex stützen. Nichtunterzeichner bleiben frei, andere geeignete Maßnahmen zu wählen, müssen deren Angemessenheit im Zweifel aber selbst belegen.
5. So passt du deinen Contentprozess an
Ich würde nicht jeden Beitrag vorsorglich mit einem riesigen KI-Stempel versehen. Das schafft mehr Verwirrung als Transparenz.
Besser funktioniert ein klarer Prüfprozess:
- Erfasse, wo in deinem Unternehmen KI mit Menschen interagiert oder veröffentlichte Inhalte erzeugt und verändert.
- Trenne zwischen normalen KI-Inhalten, Deepfakes, Texten zu öffentlichem Interesse und bloßen Standardbearbeitungen.
- Lege für relevante Texte eine echte fachliche Prüfung mit dokumentierter redaktioneller Verantwortung fest.
- Nutze sichtbare Hinweise und die Kennzeichnungsfunktionen der jeweiligen Plattform.
- Bewahre Originaldateien, Freigaben, Quellen, Prompts und vorhandene Content Credentials nachvollziehbar auf.
- Prüfe den Prozess regelmäßig, weil Plattformregeln und technische Standards weiter verändert werden.
Das passt übrigens gut zu meinem Grundsatz, KI schrittweise einzuführen. Ein nachvollziehbarer Prozess mit menschlicher Kontrolle ist verlässlicher als ein pauschales Label auf allem.
Für eine feste Umsetzung im Team kannst du meine Vorlage für eine KI-Richtlinie verwenden. Sie enthält Regeln zu freigegebenen Tools, Daten, Prüfungen, Verantwortlichkeiten und Kennzeichnung.
6. Was in Verträge mit Dienstleistern gehört
Lässt du Inhalte von einer Agentur oder einem Freelancer erstellen, verschwindet deine Verantwortung nicht automatisch. Nach der EU-Leitlinie bleibt eine juristische Person Betreiber, wenn Auftragnehmer unter ihrer Verantwortung und Kontrolle am Einsatz des KI-Systems mitwirken.
Dein Vertrag oder Briefing sollte deshalb mindestens regeln:
- welche KI-Systeme verwendet werden dürfen und welche Nutzungen vorher genehmigt werden müssen,
- dass der Dienstleister KI-generierte oder wesentlich KI-veränderte Bestandteile offenlegt,
- wer die fachliche Prüfung, redaktionelle Freigabe und Kennzeichnung übernimmt,
- dass vorhandene Herkunftsmetadaten und Content Credentials nicht entfernt werden,
- dass Einwilligungen, Persönlichkeitsrechte, Urheberrechte und Plattformregeln eingehalten werden,
- welche Originaldateien, Quellen und Nachweise mit der finalen Lieferung übergeben werden.
Eine Vertragsklausel kann gesetzliche Verantwortung nicht beliebig verschieben. Sie sorgt aber dafür, dass du die Informationen und Nachweise bekommst, die du für eine korrekte Veröffentlichung brauchst.
7. Die Regeln der wichtigsten Plattformen
Der EU AI Act und Plattformregeln laufen nebeneinander. YouTube oder TikTok können deshalb ein Label verlangen, obwohl dein Inhalt nach Artikel 50 nicht kennzeichnungspflichtig wäre.
7.1 YouTube
YouTube verlangt eine Offenlegung, wenn realistisch wirkende Inhalte mit KI wesentlich erzeugt oder verändert wurden. Dazu zählen z. B. erfundene realistische Ereignisse, manipulierte Aufnahmen realer Orte oder Aussagen, die einer echten Person künstlich zugeschrieben werden.
Kleine ästhetische Korrekturen, Untertitel, Ideenfindung oder KI-Hilfe bei Gliederung und Skript müssen nach der YouTube-Hilfe nicht offengelegt werden.
Seit Mai 2026 erscheint das Label bei Shorts direkt auf dem Video und bei langen Videos unterhalb des Players. Die Auswahl erfolgt im Upload über die Abfrage zur KI-Nutzung:

Ein Label allein schränkt laut YouTube weder Empfehlungen noch Monetarisierung ein. Bei wiederholt fehlender Offenlegung kann YouTube jedoch selbst ein nicht entfernbares Label setzen, Inhalte entfernen oder den Kanal vom Partnerprogramm ausschließen.
7.2 Meta mit Facebook, Instagram und Threads
Meta nutzt laut seiner offiziellen Kennzeichnungsrichtlinie das Label „AI info“, wenn ein Inhalt anhand technischer Signale als KI-generiert erkannt wurde oder jemand den KI-Einsatz selbst offengelegt hat. Bei nur geringfügig mit KI bearbeiteten Inhalten kann die Information im Beitragsmenü statt direkt am Beitrag stehen.
Die einzelnen Schritte beim Veröffentlichen und den Umgang mit einem falschen automatischen Hinweis zeige ich dir im ausführlichen Instagram-Guide zur KI-Kennzeichnung.
Bei Anzeigen bezieht Meta inzwischen auch Inhalte ein, die mit KI-Tools von Drittanbietern erstellt oder deutlich verändert wurden. Erkennt Meta entsprechende Signale, erscheint der Hinweis im Bereich „About this ad“:

Die aktuelle Regel beschreibt Meta in seiner offiziellen Ankündigung zu KI-Transparenz in Anzeigen.
7.3 TikTok
TikTok verlangt ein Label für realistische KI-generierte Bilder, Audios und Videos. Vollständig generierte oder wesentlich mit KI veränderte Inhalte sollen ebenfalls gekennzeichnet werden.
Du kannst den Schalter für KI-generierte Inhalte beim Veröffentlichen aktivieren. TikTok kann außerdem automatisch ein Label setzen, wenn eigene KI-Effekte genutzt wurden oder eine Datei passende C2PA Content Credentials enthält:

Ein korrektes Label beeinträchtigt die Verbreitung laut TikTok-Hilfe nicht. Bestimmte täuschende oder missbräuchliche Inhalte bleiben auch mit Label verboten.
7.4 LinkedIn
LinkedIn liest C2PA Content Credentials aus Bildern und Videos aus. Enthält eine Datei solche kryptografisch signierten Herkunftsinformationen, zeigt LinkedIn ein C2PA-Symbol an. Ein Klick darauf öffnet Angaben zum verwendeten Tool, zur Erstellung und zur Signatur.

LinkedIn weist ausdrücklich darauf hin, dass damit nicht alle KI-Inhalte erkannt werden. Fehlen die Metadaten, erscheint auch kein automatisches C2PA-Label. Mehr dazu steht in der LinkedIn-Hilfe.
7.5 X
X dokumentiert in seinem globalen Hilfebereich derzeit vor allem Regeln gegen täuschende, manipulierte Medien. Solche Beiträge können mit einem Hinweis als manipuliert versehen, in ihrer Reichweite eingeschränkt oder entfernt werden.
Einen allgemein beschriebenen Upload-Schalter zur freiwilligen KI-Kennzeichnung wie bei YouTube oder TikTok nennt der globale X-Hilfebereich nicht. Verlasse dich deshalb nicht auf eine automatische Kennzeichnung und füge einen nötigen Hinweis selbst gut sichtbar in Bild, Video oder Beitragstext ein.
8. Welche Folgen bei Verstößen drohen
Für Verstöße gegen Artikel 50 sieht Artikel 99 des EU AI Acts Geldbußen von bis zu 15 Mio. € vor. Bei Unternehmen können es bis zu 3 % des weltweiten Gesamtumsatzes des vorherigen Geschäftsjahres sein, wobei grundsätzlich der höhere Wert gilt.
Für KMU und kleine Midcap-Unternehmen ist es umgekehrt. Bei ihnen gilt die niedrigere der beiden Obergrenzen. Die Behörde muss außerdem Verhältnismäßigkeit, Schwere, Dauer, Vorsatz, Zusammenarbeit und wirtschaftliche Folgen berücksichtigen.
In Deutschland hat das KI-Marktüberwachungs- und Innovationsförderungsgesetz Bundestag und Bundesrat passiert. Laut Bundesregierung kann es nun ausgefertigt und verkündet werden. Vorgesehen ist eine zentrale Rolle der Bundesnetzagentur bei der Marktüberwachung, soweit keine spezielle Fachbehörde zuständig ist. Bis zur Verkündung ist diese Behördenzuweisung noch nicht als abgeschlossener Rechtsstand zu behandeln.
Dazu kommen mögliche Folgen aus Plattformregeln und anderen Gesetzen. Ein Persönlichkeitsrechtsverstoß, irreführende Werbung, Datenschutzprobleme oder eine Urheberrechtsverletzung werden nicht dadurch erlaubt, dass ein Inhalt korrekt als KI gekennzeichnet ist.
9. Meine praktische Faustregel
Prüfe zuerst, ob überhaupt eine gesetzliche oder plattformspezifische Pflicht vorliegt. Kennzeichne dann so früh, sichtbar und verständlich, dass niemand nach dem Hinweis suchen muss.
Bei Texten ist eine echte menschliche Prüfung oft der wichtigere Schritt. Sie schützt nicht nur vor einer unnötigen Kennzeichnung, sondern vor sachlich falschem KI-Einheitsbrei.
Bei Deepfakes, geklonten Stimmen und realistisch erfundenen Szenen würde ich nicht auf die knappste denkbare Auslegung setzen. Ein kurzer, klarer Hinweis kostet dich wenig und erspart deinen Kunden viel Misstrauen.






