Beim EU AI Act verlierst du leicht den Überblick. Seit 2024 folgten mehrere Stichtage, Leitlinien und zuletzt der AI Omnibus 2026.
Die gute Nachricht:
Für den normalen Unternehmensalltag ist vieles weniger dramatisch, als es zuerst klingt. Nicht jedes KI-Tool ist Hochrisiko-KI und nicht jeder ChatGPT-Entwurf löst einen Berg neuer Dokumentationspflichten aus.
In diesem Leitfaden ordne ich die KI-Verordnung deshalb von Grund auf ein. Du erfährst, welche Risikoklassen es gibt, welche Rolle dein Unternehmen hat, welche Termine gelten und womit du praktisch anfangen solltest.
- Der EU AI Act regelt nicht jede KI gleich. Verbotene Praktiken, Hochrisiko-Systeme, Transparenzfälle und Anwendungen mit geringem Risiko haben unterschiedliche Regeln.
- Für die meisten kleinen Unternehmen sind zuerst drei Themen wichtig: verbotene Nutzungen vermeiden, KI-Kompetenz organisieren und die Transparenzpflichten aus Artikel 50 prüfen.
- Der AI Omnibus 2026 hat mehrere Termine geändert. Artikel 50 gilt ab 2. August 2026, die überarbeiteten Hochrisiko-Termine liegen am 2. Dezember 2027 und 2. August 2028.
Was ist der EU AI Act?
Der EU AI Act ist die Verordnung (EU) 2024/1689 zur Regulierung künstlicher Intelligenz. Als EU-Verordnung gilt sie unmittelbar in den Mitgliedstaaten. Ein deutsches Gesetz muss ihre Kernregeln also nicht erst in nationales Recht übertragen.
Der offizielle deutsche Begriff lautet KI-Verordnung. „AI Act“, „EU AI Act“ und „EU-KI-Verordnung“ meinen in der Praxis dasselbe Regelwerk.
Das Ziel ist kein allgemeines Verbot von KI. Die Verordnung soll Risiken für Gesundheit, Sicherheit und Grundrechte begrenzen und zugleich einen einheitlichen europäischen Markt schaffen.
Deshalb folgt sie einem risikobasierten Ansatz. Je stärker ein System Menschen und wichtige Entscheidungen beeinflussen kann, desto strenger sind die Anforderungen.
Für wen gilt die KI-Verordnung?
Die wichtigste Frage lautet nicht, ob du „etwas mit KI“ machst. Entscheidend ist, welche Rolle du bei einem konkreten System einnimmst.
Viele Coaches, Creator, Freelancer und kleine Firmen sind Betreiber. Sie verwenden fertige Dienste wie ChatGPT, Microsoft Copilot oder ein KI-Modul in ihrer Software. Das ist etwas anderes, als ein System selbst unter eigener Marke anzubieten.
Die Rollen können sich allerdings verschieben. Wenn du ein fremdes System wesentlich veränderst, seinen vorgesehenen Zweck änderst oder es unter deinem eigenen Namen anbietest, können Anbieterpflichten bei dir landen.
Die vier Risikostufen des AI Acts
1. Verbotene KI-Praktiken
Bestimmte Anwendungen hält die EU für unvereinbar mit Grundrechten. Die ursprünglichen Verbote gelten seit dem 2. Februar 2025. Zwei mit dem AI Omnibus ergänzte Verbote werden am 2. Dezember 2026 anwendbar.
Dazu gehören unter den jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen etwa:
- gezielte manipulative oder täuschende Techniken, die erheblichen Schaden verursachen,
- die schädliche Ausnutzung besonderer Schutzbedürftigkeit,
- Social Scoring von Menschen anhand ihres Verhaltens oder ihrer Persönlichkeit,
- bestimmte Vorhersagen von Straftaten allein anhand von Profilen,
- das ungezielte Sammeln von Gesichtsbildern für Erkennungsdatenbanken,
- Emotionserkennung am Arbeitsplatz und in Schulen, soweit keine Ausnahme greift,
- bestimmte biometrische Kategorisierungen nach besonders sensiblen Merkmalen.
Die Einzelheiten und Ausnahmen sind eng formuliert. Für ein Unternehmen ist es trotzdem sinnvoll, heikle Ideen schon vor einem Test auszusortieren. Ein Pilotprojekt ist keine rechtsfreie Zone.
Der AI Omnibus ergänzt Artikel 5 um zwei weitere Verbote. Ab dem 2. Dezember 2026 erfasst er unter den jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen bestimmte KI-Systeme für nicht einvernehmliche realistische intime Inhalte identifizierbarer Personen sowie Darstellungen sexuellen Kindesmissbrauchs.
2. Hochrisiko-KI
Hochrisiko-Systeme sind nicht verboten. Sie dürfen aber nur unter umfangreichen Anforderungen eingesetzt werden.
Dazu können KI-Systeme als Sicherheitsbauteile regulierter Produkte gehören. Daneben nennt Anhang III eigenständige Einsatzgebiete, etwa kritische Infrastruktur, Bildung, Beschäftigung, grundlegende private und öffentliche Dienstleistungen, Strafverfolgung, Migration und Rechtspflege.
Typische Unternehmensbeispiele sind:
- ein System, das Bewerbungen sortiert oder Kandidaten bewertet,
- eine KI zur Bewertung von Beschäftigten oder zur Aufgabenverteilung,
- ein System zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit natürlicher Personen,
- bestimmte Prüfungs-, Zulassungs- oder Lernbewertungssysteme.
Anbieter müssen unter anderem Risikomanagement, Datenqualität, technische Dokumentation, Protokollierung, menschliche Aufsicht, Genauigkeit, Robustheit und Cybersicherheit sicherstellen. Betreiber haben eigene Pflichten, darunter die Nutzung nach Anleitung, menschliche Aufsicht, Überwachung und teilweise Datenschutz-Folgenabschätzungen oder Grundrechte-Folgenabschätzungen.
Am Namen des Tools erkennst du nicht, ob ein System tatsächlich als hochriskant gilt. Zweck, Einsatzkontext und konkrete Funktion sind entscheidend.
3. Besondere Transparenzrisiken
Manche KI-Systeme sind weder verboten noch hochriskant, können Menschen aber über ihren künstlichen Charakter täuschen. Dafür enthält Artikel 50 besondere Transparenzregeln.
Sie betreffen vor allem:
- direkte Interaktionen mit Chatbots, KI-Agenten und künstlichen Avataren,
- maschinenlesbare Markierungen generativer Ausgaben durch Anbieter,
- Emotionserkennung und biometrische Kategorisierung,
- Deepfakes und bestimmte KI-Texte zu Angelegenheiten von öffentlichem Interesse.
Eine pauschale sichtbare Kennzeichnung jedes KI-Inhalts gibt es nicht. Mein ausführlicher Leitfaden zur KI-Kennzeichnungspflicht zeigt dir die Abgrenzung mit Beispielen.
Die maschinenlesbaren Herkunftsnachweise für generative Ausgaben erkläre ich gesondert in meinem technischen Überblick zu C2PA und Content Credentials.
Wenn du Inhalte für soziale Netzwerke erstellst, hilft dir außerdem der praktische Instagram-Guide zur KI-Kennzeichnung. Plattformregeln und Artikel 50 gelten nämlich nebeneinander.
4. Geringes oder minimales Risiko
Die meisten alltäglichen KI-Anwendungen fallen nicht in die Hochrisiko-Kategorie. Rechtschreibhilfen, Ideensammlungen, interne Zusammenfassungen oder viele Bildbearbeitungen unterliegen deshalb nicht automatisch einem eigenen Zulassungsverfahren nach dem AI Act.
Das bedeutet nicht, dass alles erlaubt ist. Datenschutz, Urheberrecht, Geschäftsgeheimnisse, Persönlichkeitsrechte, Arbeitsrecht und Wettbewerbsrecht gelten unabhängig von der KI-Verordnung weiter.
Regeln für allgemeine KI-Modelle
Der AI Act enthält außerdem Vorgaben für sogenannte KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck. Häufig liest du dafür die englische Abkürzung GPAI.
Gemeint sind leistungsfähige Modelle, die viele unterschiedliche Aufgaben erfüllen und in zahlreiche nachgelagerte Systeme eingebaut werden können. Anbieter müssen unter anderem technische Informationen bereitstellen, eine Strategie zur Einhaltung des EU-Urheberrechts verfolgen und eine ausreichend detaillierte Zusammenfassung der Trainingsinhalte veröffentlichen.
Für Modelle mit systemischem Risiko gelten zusätzliche Pflichten, etwa Modellbewertungen, Risikominderung, Meldung schwerwiegender Vorfälle und angemessene Cybersicherheit.
Als gewöhnlicher Nutzer eines fertigen Chatbots bist du dadurch nicht plötzlich Anbieter des zugrunde liegenden Modells. Wenn du ein Modell allerdings in ein eigenes Produkt einbaust, musst du die Verteilung der Verantwortlichkeiten genauer prüfen.
KI-Kompetenz nach Artikel 4
Artikel 4 gilt bereits seit dem 2. Februar 2025. Seine am 24. Juli 2026 veröffentlichte Neufassung tritt am 27. Juli in Kraft. Danach müssen Anbieter und Betreiber Maßnahmen ergreifen, um die KI-Kompetenz der Personen zu unterstützen, die in ihrem Auftrag mit KI-Systemen umgehen.
Dabei sind vorhandene Kenntnisse, Erfahrung, Ausbildung, der Einsatzkontext und die betroffenen Personengruppen zu berücksichtigen. Der geänderte Artikel 4 verlangt ausdrücklich nicht, dass ein Unternehmen ein bestimmtes Kompetenzniveau garantiert.
Eine pauschale Pflicht zu einem bestimmten Seminar oder Zertifikat folgt daraus nicht. Einfach gar nichts zu tun, ist aber ebenfalls keine gute Antwort. Wie du angemessene Maßnahmen auswählst und dokumentierst, erkläre ich im Artikel zur KI-Kompetenzpflicht nach Artikel 4.
Welche Fristen gelten 2026?
Der AI Act wurde am 12. Juli 2024 im Amtsblatt veröffentlicht und trat am 1. August 2024 in Kraft. Seine Regeln werden stufenweise anwendbar.
Für ein bestehendes generatives System verschiebt die Übergangsfrist bis Dezember 2026 nur die technische Markierungspflicht seines Anbieters nach Artikel 50 Absatz 2. Sie ist keine allgemeine Schonfrist für Chatbots, Deepfakes oder veröffentlichte Texte.
Was der AI Omnibus 2026 geändert hat
Der AI Omnibus wurde am 29. Juni 2026 endgültig angenommen, am 24. Juli 2026 veröffentlicht und tritt am 27. Juli 2026 in Kraft. Er soll die Umsetzung vereinfachen, ohne den risikobasierten Grundaufbau des AI Acts abzuschaffen.
Für Unternehmen sind vor allem diese Änderungen relevant:
- neue Verbote für bestimmte intime Inhalte und Missbrauchsdarstellungen,
- neue feste Termine für die Hochrisiko-Regeln in den Jahren 2027 und 2028,
- eine präzisierte Pflicht zu Maßnahmen für KI-Kompetenz,
- eine begrenzte Übergangsfrist für die technische Markierung bestehender Systeme,
- weitere Vereinfachungen bei Dokumentation, Aufsicht und Unterstützung.
Wenn du ältere Artikel liest, können darin deshalb überholte Fristen stehen. Maßgeblich sind die geltende Ausgangsverordnung und ihre veröffentlichten Änderungen, nicht die ursprüngliche Zeitachse aus dem Sommer 2024.
Wie der AI Act in Deutschland durchgesetzt wird
EU-Verordnungen gelten direkt. Trotzdem braucht es nationale Zuständigkeiten, Aufsichtsbefugnisse und Verfahren.
Das deutsche Durchführungsgesetz hat Bundestag und Bundesrat passiert. Nach der Mitteilung der Bundesregierung vom 10. Juli 2026 kann es nun ausgefertigt und verkündet werden. Vorgesehen ist eine zentrale Rolle der Bundesnetzagentur, vor allem bei der Marktüberwachung, soweit keine besondere Fachbehörde zuständig ist. Bis zur Verkündung sollte dieser Stand nicht als bereits abgeschlossene Behördenzuweisung formuliert werden.
Für dich ist deshalb wichtig, nicht nur nach „der einen KI-Behörde“ zu suchen. Ein KI-Einsatz kann zugleich Datenschutzaufsicht, Arbeitsrecht, Finanzaufsicht, Medizinprodukterecht oder andere Fachregeln berühren.
Welche Bußgelder drohen?
Artikel 99 des AI Acts legt je nach Art des Verstoßes unterschiedliche Obergrenzen fest.
Bei Unternehmen gilt grundsätzlich die höhere Obergrenze. Für KMU und kleine Midcap-Unternehmen gilt die niedrigere. Eine Behörde darf nicht automatisch den Höchstbetrag verhängen, sondern muss unter anderem Schwere, Dauer, Vorsatz, Zusammenarbeit und wirtschaftliche Folgen berücksichtigen.
Dein pragmatischer AI-Act-Check in 7 Schritten
- Liste alle KI-Systeme auf, die dein Unternehmen beruflich nutzt oder anbietet.
- Bestimme für jedes System deine Rolle als Anbieter, Betreiber, Importeur oder Händler.
- Beschreibe Zweck, Nutzer, betroffene Personen, Eingabedaten und mögliche Folgen.
- Schließe verbotene Praktiken aus und prüfe mögliche Hochrisiko-Fälle.
- Ordne Transparenzpflichten für Interaktionen und Inhalte zu.
- Lege passende Maßnahmen für KI-Kompetenz, menschliche Prüfung und Dokumentation fest.
- Überprüfe die Einordnung bei neuen Funktionen, neuen Zwecken und Gesetzesänderungen erneut.
Eine interne KI-Richtlinie mit Vorlage hilft dir, diese Entscheidungen in klare Regeln für Mitarbeiter und Dienstleister zu übersetzen.
Der vernünftigste Einstieg ist keine hundertseitige Akte für jedes KI-Tool. Beginne mit einer vollständigen Bestandsaufnahme und vertiefe die Prüfung dort, wo KI Menschen, sensible Daten oder wichtige Entscheidungen tatsächlich beeinflusst.






